Beerdigung für Sternenkinder

Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm, die vor oder während der Geburt oder auch bei einem medizinisch angezeigten Schwangerschaftsabbruch versterben, werden liebevoll Sternenkinder genannt. 

Für diese Kinder gibt es keine gesetzliche Bestattungspflicht, professionelle Akuthilfe erhalten sie bei Hopes Angel Foundation e.V.

Falls Sie eine Einzelbestattung wünschen, ist dies auch möglich, sprechen Sie uns bitte an. Grundsätzlich sind alle Bestattungen, die es für Erwachsene gibt, auch für Sternenkinder möglich. 

Für die Eltern von Sternenkindern bieten wir zu Sonderkonditionen auch die Beisetzung über Tree-of-Life® als Baum im eigenen Garten. Sehr gerne werden von  Sternenkinder Eltern Magnolien Bäume ausgesucht.

Rechtliche Grundlage 

Durch die Änderung des Personenstandsgesetzes können Eltern seit dem 15. Mai 2013 eine Fehlgeburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Der Regenbogenverein und wir haben die erforderlichen Anträge die wir für Sie ausfüllen und beim Standesamt einreichen.  In der „Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt“ des Standesamtes tragen wir die Angaben zum Kind ein, wie vorgesehener Vor- und Familienname, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort. Auch wenn das Geschlecht des Kindes nicht feststellbar ist, kann ein Vorname gewählt und angegeben werden. 

Die Regelung gilt für alle Fehlgeburten unabhängig von der Schwangerschaftsdauer oder dem Gewicht des Kindes und ist nicht fristgebunden. Daher gilt sie auch rückwirkend für Eltern, deren Kind bereits vor dem 15. Mai 2013 nicht lebend zur Welt gekommen ist.

1. Purpur-Magnolie 'Susan' (Magnolia liliiflora 'Susan') 2,50 m -3,50 m hoch

2. Tulpenmagnolie 'Genie' (Magnolia soulangiana 'Genie')    3,0 m-5,0 m hoch

3. Magnolie 'Daphne' (Magnolia 'Daphne')      3,50 m - 4,50 m hoch

 4. Tulpenmagnolie Magnoliasoulangiana 'Alba Superba') 6,0 m -  8,0 m hoch

5. Magnolie 'Blue Opal' (Magnolia 'Blue Opal')  2,50 m - 4,50 m hoch

6. Sternmagnolie (Magnolia stellata)        1,5 m -2,0 m hoch

Rechtliche Grundlage 

Durch die Änderung des Personenstandsgesetzes können Eltern seit dem 15. Mai 2013 eine Fehlgeburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. Der Regenbogenverein Göttingen und wir haben die erforderlichen Anträge die wir für Sie ausfüllen und beim Standesamt einreichen.  In der „Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt“ des Standesamtes werden die Angaben zum Kind, wie vorgesehener Vor- und Familienname, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort eingetragen. Auch wenn das Geschlecht des Kindes nicht feststellbar ist, kann ein Vorname gewählt und angegeben werden. 

Die Regelung gilt für alle Fehlgeburten unabhängig von der Schwangerschaftsdauer oder dem Gewicht des Kindes und ist nicht fristgebunden. Daher gilt sie auch rückwirkend für Eltern, deren Kind bereits vor dem 15. Mai 2013 nicht lebend zur Welt gekommen ist.

Weitere Informationen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie unter diesem LINK.