Grundsicherung


Werra-Meisner-Kreis


Bestattungskosten im Falle einer Kostenübernahme durch das Sozialamt des Werra-Meißner-Kreis

Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu bezahlen, können beim Amt für Grundsicherung einen Antrag auf Kostenübernahmeerklärung stellen. Im Falle einer Bewilligung übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine würdevolle Bestattung.