Bestattungspflicht

Wer ist für die Bestattung zuständig?

Meist ist die erste Frage, die Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen stellen: Wer von uns kümmert sich jetzt um die Beerdigung. Wenn sich alle einig sind, findet sich schnell eine Lösung. Problematisch wird es, wenn kein Kontakt mehr bestand.

In Deutschland gilt die Bestattungspflicht, die Hinterbliebene sind also dafür verantwortlich die Beisetzung des Verstorbenen zu organisieren und zu zahlen. Die fälligen Kosten müssen in erster Linie aus dem Erbe gezahlt werden. Sollte kein Erbe vorhanden sein, so gehören die engsten Familienangehörigen, die Eltern, volljährige Kinder oder Geschwister und eventuell ein Lebenspartner zu den Verantwortlichen.

Angehörige ohne die finanziell nötigen Mittel können eine Kostenübernahme beantragen. Die Kommune übernimmt dann die Zahlungen für die Beisetzung und die Pflege der Grabstätte. Basis ist hier § 74 SGB XII.