Urnenbestattung
Für eine Feuerbestattung muss eine zu Lebzeiten festgelegte Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen.
Wenn eine solche persönliche Erklärung nicht vorliegt, Angehörige aber wissen, dass der Verstorbene die Feuerbestattung gewünscht hat, dann können die nächsten Angehörigen dies stellvertretend für den Verstorbenen erklären.
Die Feuerbestattung ist von beiden kirchlichen Konfessionen gleichermaßen anerkannt.
Für eine Urnenbestattung, werden die Verstorbenen zunächst in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Zuvor besteht die Möglichkeit einer individuellen Abschiednahme in der Trauerhalle des Krematoriums oder in der Friedhofskapelle des örtlichen Friedhofs.
Wir arbeiten mit 4 Krematorien zusammen. Nach Absprache ist ein Abschied mit Trauerfeier in zwei der Krematorien, direkt vor der Einäscherung auch mit persönlichen Beigaben möglich. Als Angehörige können Sie so, bei einer Termineinäscherung der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen.
Es kann selbstverständlich bei allen Feuerbestattungsarten vor der Einäscherung eine Trauerfeier am Sarg oder der nach der Einäscherung an der Urne in einer Kirche, Kapelle, im Trauerraum des Krematorium oder einem anderen Ort Ihrer Wahl stattfinden.
Danach erfolgt die Beisetzung der Urne entweder auf dem jeweiligen örtlichen Friedhof in den dafür vorgesehenen Grabstätten, oder es gibt die Möglichkeit einer See-, Luft-, Wald- oder Baumbestattung.
Wir halten ein sehr großes Sortiment von Urnen für die unterschiedlichen Bestattungsarten, zu Land, zu Wasser und in der Luft in unseren Geschäftsräumen zur Ansicht bereit.